Die Älterleute
Wie in jedem Verein üblich gibt es auch in unserer Gilde einen Vorstand. Dieser Vorstand heißt wie bei fast allen alten Gilden aber nicht Vorstand oder Präsident sondern handelt es sich bei den Gilden um die Älterleute.
Die Älterleute vertreten die Gilde nach außen und sorgen an den Versammlungsabenden für die Einhaltung der Statuten. Auch haben die Gilden eine eigene Gerichtsbarkeit, denen die Älterleute vorstehen. So kann ein jeder Gildebruden die Älterleute zum Schlichten eines Streites mit anderen Gildebrüdern zu Rate ziehen und auch eine Entscheidung herbeiführen.
Diese Richtsprüche sind für die Gildemitglieder bindend und sollen den Zusammenhalt der Gildegemenschaft fördern. Die Regeln für diese Richtsprüche finden sich in den alten Protokollen, den Statuten und auch viel durch die mündlichen Überlieferungen.
Das heißt aber nicht, das es hier nur althergebracht zur Sache geht. Viele neue Gegebenheiten fließen in den Gildealltag mit ein. Durch die Jahrhunderte war zum Beispiel bei unserer Gilde nur ein I. und ein II. Ältermann, denen zur Seite stand ein Schrift- und Kassenwart. Im Oktober 2006 haben wir den Schrift- und Kassenwart in die Position eines III. Ältermannes gehoben.
Die Gildedemeinschafft ist also ein lebender Prozess, der sich stetig weiterentwickelt aber ohne die Wurzeln der Geschichte zu vernachlässigen. In den verschiedenen erhaltengebliebenen Statuten der letzten Jahrhunderte (1722, 1804, 1904, 1938, 1945, 2006) kann man unsere Geschichte gut verfolgen.
Dort stehen noch Zeitungsartikel und Berichte älterer Gildebrüder, die sehr lesenswert sind.